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Häufige Fragen und Antworten - FAQ
Kann ich die mit RR-Kanzlei geschriebenen Rechnungen an Kanzlei-Rewe der DATEV übergeben?
Ja, sämtliche mit RR-Kanzlei erstellten Rechnungen, Akontoforderungen und auch erstellte Lastschrifteinzüge können an die Finanzbuchhaltung übergeben werden. Das funktioniert selbstverständlich auch mit Kanzleirechnungswesen von der DATEV.


