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Samstag, 12.07.2025
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Fristen voll im Griff – mit der automatischen Fristenkontrolle von RR-Kanzlei.

Mit diesem wichtigen Programmpunkt werden alle Fristen in der Kanzlei überwacht. Die meisten Fristen werden bereits beim Posteingang angelegt und der Fristablauf automatisch berechnet. Neben den externen nachweispflichtigen Fristen, die sich aus der Gesetzgebung ergeben (Bescheide etc.) ist es außerdem möglich, interne Kanzleifristen (z.B. interne Wiedervorlage) zu verwalten, um die Zeitplanung besser organisieren zu können.

Die Fristenkontrolle ist mehrstufig. So wird zuerst der verantwortliche Mitarbeiter des Auftrags über den drohenden Fristablauf informiert. Unmittelbar vor Fristablauf wird dann zusätzlich der Kanzleiinhaber informiert.

Per Standardeinstellung wird die Fristanzeige sofort nach erfolgreicher Anmeldung an RR-Kanzlei mit den für den angemeldeten Mitarbeiter betreffenden Fristen angezeigt. Abgelaufene Fristen werden farblich rot markiert, so dass diese dem Mitarbeiter sofort auffallen und er entsprechend reagieren kann.

Im Überblick

  • Automatisch erzeugte Fristen durch Postbuch (Steuerbescheid kommt) oder Auftragsanlage (Fertigstellungstermin)

  • Automatisch Fristenwarnung für Mitarbeiter beim Programmstart

  • Austragen von Fristen an allen relevanten Stellen des Programms direkt möglich (Leistungserfassung, Postbuch)

  • Überwachung externer und interner Fristen

  • Posteingangsbuch, Postausgangsbuch

  • Fristenkontrollbuch

  • Für Aufträge können unabhängig von separaten Fristen verschiedene Termine verwaltet werden (Termin Fertigstellung: Geplanter oder festgelegter Fertigstellungstermin / Termin erledigt: Datum, an dem der Auftrag abgeschlossen wurde / Unterlagen angefordert: Datum, an dem Unterlagen angefordert wurden / Unterlagen erhalten: Datum, an dem die Unterlagen zu dem Auftrag, eingegangen sind)

  • Regeln zum automatischen Ändern von Terminen im Auftrag bei Änderung des Auftragsstatus