Mandantengruppen
Zur Abbildung der Mandantenstruktur ist in RR-Planer (wie auch in RR-Kanzlei) die Zuordnung zu Mandantengruppen möglich. Damit können sowohl einfache Mandantenstrukturen (z. B. GmbH und zwei Gesellschafter) als auch umfangreiche Gruppen, wie Mandanten mit mehreren Gesellschaften oder auch ganze Konzernstrukturen, dargestellt werden.
Da Mandanten zu beliebig vielen Mandantengruppen zugeordnet werden können, bietet sich die Möglichkeit, große Gruppen (z. B: Konzerne) in mehreren Teilen zu hinterlegen (Nord, Süd, Produktionsgesellschaften, Beteiligungen usw.). Zusätzlich kann der Mandant der Gesamtgruppe und einer Branche zugeordnet werden. Entsprechend ist dann eine selektive Darstellung und Auswertung möglich.
Selbstverständlich ist die Zuordnung zu Mandantengruppen keine Pflicht.